Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt an dem Tag, an dem Terminalworks eine schriftliche (oder elektronische) Bestätigung der Annahme der Bestellung des Kunden liefert (das „Abnahmedatum“) und endet an dem in der Bestellung angegebenen Enddatum oder in achtundvierzig (48) Stunden, nachdem eine Partei die andere schriftlich über ihre Absicht informiert hat, diese Vereinbarung aus irgendeinem Grund zu kündigen. Im Falle einer Kündigung bleibt der Kunde für jeden Betrag haftbar, der aufgrund einer Bestellung fällig wird. Diese Zahlungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen gelten die Bestimmungen der Vereinbarung in Bezug auf die Vertraulichkeit und alle anderen Bestimmungen, die ihrer Natur nach die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung überleben sollten, auch weiterhin.
Die Übermittlung Ihrer abgeschlossenen Bestellung ist lediglich ein Angebot an Terminalworks, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Dienstleistungen zu erbringen und die in der Bestellung beschriebenen Leistungen zu dem darin vorgeschlagenen Preis zu liefern. Die Bestellung ist für Terminalworks nicht bindend, bis Terminalworks dem Kunden eine schriftliche Bestätigung über die Annahme der Bestellung übermittelt. Terminalworks behält sich das Recht vor, Bestellungen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme einer Bestellung verpflichtet Terminalworks lediglich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die in der Bestellung beschriebenen Dienstleistungen zu erbringen. Falls Terminalworks eine Bestellung annimmt, hat der Kunde dreißig (30) Tage Zeit, um Terminalworks seinen Fragebogen gemäß der Bestellung zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde dies nicht innerhalb dieser Frist von dreißig (30) Tagen tut, endet der Vertrag sofort. Für den Fall, dass Terminalworks eine Bestellung ablehnt, kann es einen alternativen Preis und/oder Arbeitsumfang für die Bestellung vorschlagen. Dieser alternative Vorschlag ist lediglich ein Angebot an den Kunden, solche Dienstleistungen zu erbringen und die im alternativen Vorschlag angegebenen Leistungen zu erbringen. Sofern in einem solchen alternativen Vorschlag nichts anderes angegeben ist, gilt der alternative Vorschlag für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Übermittlung. Wird der alternative Vorschlag von Terminalworks während dieses Zeitraums nicht vom Kunden akzeptiert (wie in einem bei Terminalworks erhaltenen Schreiben bestätigt), wird der alternative Vorschlag von Terminalworks automatisch widerrufen.
Terminalworks wird dem Werbetreibenden nach Absendung der schriftlichen Bestätigung der Annahme der Bestellung unverzüglich den in der Bestellung angegebenen Betrag in Rechnung stellen. Sofern im Werbeauftrag von The Samples Network nicht anders angegeben: (i) Die Zahlung von fünfzig Prozent (50%) dieses Betrags ist nach Erhalt der Rechnung an Terminalworks zu zahlen. und (ii) die Zahlung der verbleibenden fünfzig Prozent (50%) dieses Betrags ist zahlbar, wenn Terminalworks die in der Bestellung angegebenen Leistungen an den Werbetreibenden liefert. Falls Terminalworks nicht in der Lage ist, die in einer Bestellung angegebene Anzahl von Umfragen gemäß den Bestimmungen dieser Bestellung zu erhalten, muss Terminalworks: (i) den dem Werbetreibenden in Rechnung gestellten Bestellpreis um einen Prozentsatz reduzieren, der dem prozentualen Mangel an Umfragen entspricht, in Übereinstimmung mit der Bestellung; und (ii) dem Werbetreibenden einen Rabatt von zehn Prozent (10%) auf seine nächste von Terminalworks akzeptierte Bestellung gewähren. Vom Werbetreibenden nach dreißig (30) Tagen nicht bezahlte Beträge werden bis zur vollständigen Zahlung mit anderthalb Prozent (1,5%) pro Monat (oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz, falls weniger) verzinst. Falls der Werbetreibende die Zahlung nicht leistet, ist der Werbetreibende für alle angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten) verantwortlich, die Terminalworks bei der Erhebung dieser Beträge entstehen. Ohne Einschränkung eines anderen Rechtsmittels, das Terminalworks gesetzlich oder nach Billigkeit zur Verfügung steht, für den Fall, dass der Werbetreibende seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Zahlungsverzug, muss der Werbetreibende nach Mitteilung durch Terminalworks aufhören, Informationen, Materialien oder andere im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Leistungen zu verwenden. Alle hierunter fälligen Zahlungen erfolgen in US-Dollar und enthalten keine Steuern. Der Werbetreibende ist für alle anfallenden Steuern verantwortlich.
Terminalworks garantiert, dass: (i) es seine Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung auf professionelle und fachmännische Weise erbringt; und (ii) die Dritten, mit denen es Verträge abschließt, um die Befragten für Umfragen zu gewinnen, sind aufgrund ihrer Vereinbarungen mit Terminalworks verpflichtet, das Bundesgesetz über CAN-SPAM einzuhalten. MIT AUSNAHME DER VORANGEGANGENEN GEWÄHRLEISTUNG ÜBERNIMMT Terminalworks KEINE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF JEGLICHE ANGELEGENHEITEN, EINSCHLIESSLICH IHRER DIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERGEGENSTÄNDE, UND LEHNT ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE, EINSCHLIESSLICH, OHNE LIMITIERUNG, DIE GEWÄHRLEISTUNGEN VON NICHTVERLETZUNG, TITEL, HANDELSFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND JEGLICHE ZUSICHERUNG ODER GARANTIE IN BEZUG AUF DIE LEISTUNG, VERFÜGBARKEIT ODER FUNKTIONALITÄT EINES ASPEKTS DER DIENSTLEISTUNGEN ODER LIEFERGEGENSTÄNDE. Haftungsbeschränkungen für den Fall, dass Terminalworks keine Dienstleistungen oder Leistungen, einschließlich ausgefüllter Umfragen, gemäß und in den in der jeweiligen Bestellung festgelegten Zeiträumen erbringt, oder im Falle eines anderen technischen Ausfalls für solche Dienstleistungen oder Leistungen, ist die gesamte Haftung von Terminalworks und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden auf die in Absatz 3 dargelegte Preissenkung und künftige Gutschrift beschränkt. IN KEINEM FALL HAFTET TERMINALWORKS IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR FOLGESCHÄDEN, SONDER-, INDIREKTE ODER STRAFBARE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, VERLORENER GEWINNE, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE VERTRAGLICH ODER ANDERWEITIG ZUSTÄNDIG SIND ODER NICHT UNGEACHTET EINES VERSAGENS EINES WESENTLICHEN ZWECKS EINER EINGESCHRÄNKTEN ABHILFE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE VON TERMINALWORKS IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG DEN GESAMTBETRAG DER BESTELLUNG. Ohne das Vorstehende einzuschränken, haftet Terminalworks nicht für Ausfälle oder Verzögerungen, die auf staatliche Maßnahmen, Feuer, Überschwemmungen, Aufstände, Erdbeben, Stromausfälle, Aufruhr, Explosion, Embargo, legale oder illegale Streiks, Arbeits- oder Materialmangel oder Transport zurückzuführen sind, Unterbrechungen jeglicher Art, Arbeitsverlangsamung oder andere Bedingungen, die die Produktion oder Lieferung in irgendeiner Weise beeinträchtigen, die außerhalb der Kontrolle von Terminalworks liegt. Der Kunde erkennt an, dass Terminalworks diese Vereinbarung unter Berufung auf die hierin festgelegten Haftungsbeschränkungen geschlossen hat, und dass dies eine wesentliche Grundlage für den Handel zwischen den Parteien ist.